| AGBs
/ Geschäftsbedingungen |
| Anbei
findet man die offiziellen allgemeinen
Geschäftsbedingungen, sowie
die reguläre Schulordnung
und die Bühnenordnung des
neuen Tanzzentrums Burghausen. |
|
|
| A
allgemeine Geschäftsbedingungen |
|
|
| (1)
Der Vertrag wird auf unbestimmte
Zeit geschlossen, mindestens jedoch
auf 3 Monate. Es gibt die Möglichkeit
zu jedem Quartal zu kündigen.
Die schriftliche Kündigung
muss 4 Wochen vor Quartalsende
eingegangen sein. Wer nicht schriftlich
oder fristgemäß kündigt
und die Beiträge ohne Absprache
mit dem MTH Tanzzentrum Burghausen
stor-niert, übernimmt automatisch
die entstandenen Stornogebühren.
Eine Stillegung nur für die
Sommermonate (Juli bis September)
ist nicht möglich. Eine Stilllegung
ist generell nur auf einen Zeitraum
von 3 Monaten möglich. Jeder,
der eine Stilllegung in Anspruch
nimmt, verpflichtet sich automatisch
auf eine weitere Mitgliedschaft
von 3 Monaten, nach Ablauf der
Stilllegungsperiode. |
|
|
| (2)
Der vereinbarte Monatsbeitrag
wird 12 x jährlich, jeweils
zum 1. jeden Monats im Voraus,
durch das Lastschrifteinzugsverfahren,
abgebucht. Bitte achten Sie darauf,
dass Ihr Konto gedeckt ist. Rücklastschriften
und damit verbundene Stornogebühren
werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Barzahlungen sind nur für
Teilnehmer, die ihren Wohnsitz
im Ausland haben (Österreich)
möglich und müssen zuvor
mit der Geschäftsleitung
abge-sprochen werden. Barzahlungen
für Teilnehmer aus Deutschland
sind nicht möglich. Barzahlungen
müssen immer zum Monatsanfang
entrichtet werden, d.h. spätestens
bis zum 5. des Monats. Hier finden
Sie unsere Kontodaten. |
|
|
| (3)
Versäumte Stunden können
nach vorheriger Absprache innerhalb
von 3 Monaten nachgeholt werden.
Krankheit oder Abwesenheit entbindet
nicht von der Beitragszahlung,
da Nachholmöglichkeiten der
Stunden angeboten werden. Für
längere Abwesenheit über
3 Monate (bei Auslandsstudium,
Schwangerschaft, Operationen,
etc.) kann eine ruhende Mitgliedschaft
vereinbart werden. Im Ruhezeitraum
wird kein Beitrag bezahlt, ebenso
können keine Stunden genommen
werden. Über den wirksamen
Kündigungstermin hinaus können
ebenfalls keine Stunden nachgeholt
werden. |
|
|
| (4)
Der reguläre Unterricht entfällt
an gesetzlichen Feiertagen und
während der amtlichen bayerischen
Schulferien. Für diese Zeiten
gibt es allerdings spezielle Ferienprogramme,
die jeweils aktuell erstellt und
im Voraus veröffentlicht
bzw. publiziert werden. |
|
|
| (5)
Das Unterrichtssystem im Tanzzentrum
Burghausen baut sich auf Entwicklung
und der Erweiterung von Grundkenntnissen
im klassischen, modernen und zeitgenössischem
Tanz auf. Die Pädagogen und
Dozenten des Tanzzentrums sind
erfahrene und geschulte Personen,
die mit Ihnen oder Ihren Kindern
verantwortungsbewusst und zielstrebig
arbeiten. |
|
|
| (6)
Der Unterricht wird vom jeweils
angegebenen Lehrer geleitet. Für
den Fall der Ver-hinderung dieses
Lehrers wird ein qualifizierter
Ersatz gestellt. |
|
|
| (7)
Pädagogen- oder Traineränderungen
sind dem Tanzzentrum Burghausen
vorbehalten und stellen keinen
berechtigten Kündigungsgrund
dar. |
|
|
| (8)
Für mitgebrachte Garderobe
und Wertsachen wird nicht gehaftet.
Jeder Kursteilnehmer ist selbst
verantwortlich. |
|
|
| (9)
Es besteht eine Versicherung über
die gesetzliche Haftpflicht des
Versicherungsnehmers, d.h. des
Inhabers des Tanzzentrums in Burghausen. |
|
|
| (10)
Minderjährige Teilnehmer
bzw. Schüler müssen
durch ihre Erziehungsberechtigten
in unserer Geschäftsstelle
angemeldet werden. |
|
|
| (11)
Zehnerkarten und Spezialkurse
sind unabhängig von Monatsbeiträgen.
In diesem Fall werden keine Ermäßigungen
gewährt. |
|
|
| (12)
Für die Abschlussaufführung/Jahresaufführung
ist mit Kostümkosten/Leihgebühren
von etwa 20,00 EUR bis 25,00 EUR
pro Kurs zu rechnen. |
|
|
| (13)
Für die verschiedenen Preise
und Preissysteme ist die offizielle
Preisliste des Tanzzentrums Burghausen
maßgebend. Preisänderungen
sind vorbehalten, werden jedoch
allen Teilnehmern, Mitglieder
bzw. den Erziehungsberechtigten
vorzeitig mitgeteilt. |
| |
| B
Schulordnung |
|
|
| (1)
Anweisungen. Alle Teilnehmer werden
ausdrücklich darauf hingewiesen,
den Team- und Traineranweisungen
Folge zu leisten. Gerade beim
Training und der Ausführung
von Bewegungen (besonders beim
Breakdance) sind die Anweisungen
der Dozenten/Lehrer maßgebend.
Im Falle von Verletzungen, die
aus der Missachtung der Team-
und Traineranweisungen geschehen,
distanziert sich die Move Too
Hot Company, Unternehmenszweig
Tanzzentrum Burghausen von jeglicher
Haftungspflicht. |
|
|
| (2)
Unterrichtsbeginn. Alle Tanzschüler
werden gebeten bereits 10 bis
15 Minuten vor Stundenbeginn zu
erscheinen, um einen pünktlichen
Beginn des Unterrichts zu ermöglichen.
Schüler bzw. Teilnehmer die
nach Beginn des Unterrichts den
Saal betreten, werden gebeten
sich leise einen Platz zu suchen
und fließend in den Unterricht
einzubringen. |
|
|
| (3)
Bekleidung. Die Trainingskleidung
ist von Style zu Style unterschiedlich
und mit dem jeweiligen Lehrer
abzusprechen. Bitte achten Sie
darauf den Unterrichtssaal nicht
mit Straßenschuhen zu betreten!
Die Teilnahme am Hip Hop und Breakdance
Unterricht ist nur mit Turnschuhen
(ohne schwarze Sohle) möglich.
Eine Teilnahme ohne Schuhe, d.h.
barfuss oder mit Socken, ist aus
verletzungstechnischen Gründen
nicht möglich. In diesem
Fall kann der Lehrer/Dozent den
Teilnehmer aus Sicherheitsgründen
vom Unterricht ausschließen.
Es besteht zudem kein Versicherungsschutz
über das Tanzzentrum Burghausen,
das sich in diesem Fall jeglicher
Haftung entzieht. |
|
|
| (4)
Aufführungen/Proben. Teilnehmer
und Schüler die an der Abschlussaufführung/Jahresaufführung
teilnehmen, werden darauf hingewiesen,
bei jeder Unterrichtseinheit,
4 Wochen vor dem Aufführungstermin,
anwesend zu sein, sowie zusätzlich
festgelegte Probentermine, einschließlich
der Generalprobe, einzuhalten.
Teilnehmer die unentschuldigt
fehlen, können bei der Aufführung
nicht berücksichtigt werden.
|
|
|
(5)
Krankheit/Verhinderung. Im Fall
von Krankheit oder Verhinderung
aus schulischen oder privaten
Gründen bitten wir alle Teilnehmer
um Rückmeldung, d.h. um eine
Email an mail©tanz-burghausen.de
oder eine telefonische Auskunft
an unser Büro über unsere
Hotline unter:
+49 (0) 8671 / 958983 . Sie können
allerdings auch das auf der Webpage
verfügbare Online-Formular
verwenden, um uns über etwaige
kurzfristige Ausfälle zu
informieren – www.tanz-burghausen.de
|
|
|
| (6)
Elternsprechtage. Jeweils zum
Tanzschuljahresbeginn im Oktober
und zu Beginn des zweiten Semesters
im Februar werden wir jeweils
einen Elternsprechtag einrichten,
an dem Eltern und Unterstützer
mit dem Team und der Leitung sprechen
können. Das Team wird dort
die Ziele und das Konzept für
das anstehende Jahr bekannt geben
und natürlich auf Fragen
der Eltern eingehen. Beim zweiten
Elternsprechtag im Februar können
anstehende Themen geklärt
und neue Ideen und Verbesserungsvorschläge
für das zweite Halbjahr präsentiert
und besprochen werden. Über
eine zahlreiches Erscheinen der
Eltern würde sich das Team
und die Leitung sehr freuen. |
| |
| C Bühnenordnung |
|
|
| (1)
Bühnenproben. In der Regel
werden bei Bühnenproben in
erster Linie Aufstellungen und
Auf- und Abgänge geübt.
Jeder Teilnehmer ist daher verpflichtet
seine Choreographien zu beherrschen
und den Ablauf verstanden zu haben.
Bühnenzeiten sind kostbar.
Deswegen wird von jedem Teilnehmer
erwartet, dass er 15 Minuten vor
der Bühneprobe bereits am
Aufführungsort eintrifft
und sich für seine Probe
vorbereitet. |
|
|
| (2)
Generalprobe. Die Generalprobe
ist die wichtigste Probe vor der
Aufführung. Alle Teilnehmer
werden darum gebeten sich leise
und aufmerksam zu verhalten. Die
Regisseure der Aufführung
und die Techniker arbeiten hier
das erste Mal intensiv zusammen
und es kann sein, dass gewisse
Licht- und Toneinstellungen mehrmals
vorgenommen werden müssen.
Wir bitten deshalb um Verständnis.
Bei der Generalprobe wird zudem
auch das Finale geprobt, zudem
von jedem Teilnehmer Konzentration
und Aufmerksamkeit gefordert wird.
Bitte auch zur Generalprobe mindestens
15 Minuten vor Beginn erscheinen. |
|
|
(3)
Bühnenregeln. Hier nun noch
ein paar wichtige Bühnenregeln
im allgemeinen, die jeder Teilnehmer
beachten und respektieren sollte:
a) Beachtet immer, niemals mit
dem Rücken zum Publikum stehen,
b) Lachen nicht vergessen, außer
Ihr spielt eine traurige oder
ernste Rolle, c) keiner geht durch
den geschlossenen Vorhang (das
bringt Unglück), d) in der
Pause betritt niemand die Bühne
vor und hinter dem Vorhang und
e) bei Eurer Performance mindestens
1 Meter vom Bühnenrand entfernt
stehen ... |
|
|
| (4)
Garderoben. Die Garderoben müssen
stehst sauber gehalten werden.
Für Bekleidung und Wertsachen
während dem Aufenthalt in
der Garderobe wird keine Haftung
übernommen. Lautes Herumspringen
und Schreien ist in den Garderoben
verboten. |
|
|
| (5)
Kostüme. Die Kostüme
sind bereits bei der Generalprobe
zu tragen. Jeder Teilnehmer hat
die Pflicht sein Kostüm zu
den Aufführungen selbst mitzubringen.
Während der Auf-führung
hat jeder Teilnehmer sich um sein
Kostüm zu kümmern und
es bis nach der Aufführung,
nach dem Finale, zu tragen. |
|
|
| (6)
Backstage. Alle Teilnehmer werden
gebeten vor Ihrem Auftritt (Information
über den Ablaufplan) im Backstage
Bereich vor dem Bühnenaufgang
zu warten. Die Teilnehmer positionieren
sich, je nach Ablaufplan, hinter
der Bühne ein bis zwei Nummern
vor Ihrer Performance und verlassen
den Bühnenbereich nach Ihrer
Performance in raschem Tempo. |
|
|
| (7)
Zuschauerraum. Während den
Vorstellungen, d.h. im ersten
Teil vor der Pause und im zweiten
Teil nach der Pause, hat kein
Teilnehmer etwas im Zuschauerraum
verloren. Seit Euch bewusst, dass
Ihr als Künstler auf der
Bühne steht und nicht als
Zuschauer für eine Vorstellung
bezahlt habt. Lernt den Respekt
vor der Bühne zu wahren und
verhaltet Euch anständig
und fair allen anderen Teilnehmern
gegenüber. |
|
|
| (8)
Aufführungspausen. In der
Regel ist es nicht üblich
sich in den Aufführungspausen
unter das Publikum zu mischen.
Da es eine Schüleraufführung
ist, gewähren wir aber diese
Möglichkeit unseren Teilnehmern,
mit der Bedingung, dass jeder
Teilnehmer der den Backstage-,
Garderoben- oder Bühnenbereich
verlässt sein Kostüm
verdeckt (Jacke, Pullover, Hose
oder T-Shirt überziehen)
und dadurch respektvoll mit der
Sache umgeht. |
|
|
| (9)
Finale. Zum Finale gibt es eine
Verbeugungsordnung mit Aufstellung.
Jeder Teilnehmer hat beim Finale
sein volles Kostüm, oder
das letztere Outfit, wenn mehrere
getragen wurden, zu präsentieren.
Die Aufführung endet erst
nach der Schlussverbeugung, der
Abmoderation und nach dem Schließen
des Vorhangs. |
| |